Kirchliches Arbeitsgericht (KAG)

 
 
Anschrift:
 
Kirchliches Arbeitsgericht beim
Erzbischöflichen Offizialat
Geschäftsstelle
Herrenstraße 14
79098 Freiburg
 
 
Im Bereich der KODA ist das Kirchliche Arbeitsgericht zuständig für Rechtsstreitigkeiten der nach der Grundordnung gebildeten Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts. Wenn demnach eine Seite sich in ihren Rechten verletzt sieht, kann sie das Kirchliche Arbeitsgericht anrufen.
 
Das Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht richtet sich nach der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)
Erwägt eine Kommission (oder eine Seite einer Kommission), den Klageweg zu bestreiten, so hat sie zunächst einen Beschluss zu fassen. 
 

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof (KAGH) 

Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
für die deutschen Diözesen
Geschäftsstelle
c/o Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Kaiserstr. 161
53113 Bonn
 
 
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof ist das im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz errichtete kirchliche Arbeitsgericht zweiter Instanz (Revisionsinstanz). Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof entscheidet abschließend über Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeitervertretungsrechts.  
 
 
 
 
Das Verfahren richtet sich nach der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO).