Portal
Bereiche
DiAG MAV A
Wir über uns
Kontakt
Aktuelles
Termine
AVO
MAVO
Info
Schulungen
MAV Wahlen
Recht
Links
DiAG MAV B
Sprechergruppe
Geschäftsstelle
Aktuelles
MAVO
Info
Schulungen
Termine
MAV Wahlen
Arbeitsrechtliche Kommission
Recht
Gesetze
Ordnungen
Gerichte
Rechtsprechung
Links
Kontakt
KODA Mitarbeiterseite
Wir
Geschäftsstelle
Arbeitsgruppen der Bistums-KODA
KODA FOKUS Anmeldung
Aktuelles
Broschüren der Bistums-KODA
KODA-Recht
Ordnungen
Regelung einzelner Tätigkeiten
Rechtswege
Links
Schulungen
A - Z
MAV Wahlen - Caritas
MAV Wahlen - Verfasste Kirche
Show navigation
Hide navigation
Home
|
Impressum
|
Datenschutz
|
Sitemap
Sie befinden sich hier: >>
Portalseite
>
Bereiche
>
KODA Mitarbeiterseite
>
KODA-Recht
Verordnung zur Überleitung der kirchlichen Beschäftigten in die AVO und zur Regelung des Übergangsrechts in der Erzdiözese Freiburg und Anlagen
AVO-Überleitungs-VO
Verordnung über Überleitung der kirchlichen Beschäftigten in der AVO und zur Regelung des Übergangsrechts
Verordnung über Überleitung der kirchlichen Beschäftigten in der AVO und zur Regelung des Übergangsrechts (farbliche Fassung)
Antragsmuster:
Persönliche Zulage gem. § 9 AVO-Ü
Anlage 1:
Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen für am 31.10.2008/01.11.2009 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung
Anlage 2:
Vorläufige Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 01.11.2008 stattfindende Eingruppierungsvorgänge
Anlage 3:
Besitzstandszulage für Beschäftigte mit Eingruppierung in den Vergütungsgruppen X bis VII BAT nach den bis 31.10.2008 geltenden Eingruppierungsregelungen
Anlage 4:
Überleitungszulage
Portal
Bereiche
DiAG MAV A
DiAG MAV B
KODA Mitarbeiterseite
Wir
KODA FOKUS Anmeldung
Aktuelles
Broschüren der Bistums-KODA
KODA-Recht
Ordnungen
Regelung einzelner Tätigkeiten
Rechtswege
Links
Schulungen
A - Z
MAV Wahlen - Caritas
MAV Wahlen - Verfasste Kirche
DiAG MAV A
DiAG MAV B
KODA Mitarbeiterseite
Wir
KODA FOKUS Anmeldung
Aktuelles
Broschüren der Bistums-KODA
KODA-Recht
Ordnungen
Regelung einzelner Tätigkeiten
Rechtswege
Links
Zur Navigation springen
Zum Inhalt springen