Arbeitsrechtliche Kommission

 

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist eine paritätisch besetze Kommission und besteht aus gleich vielen Vertretern der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite. Sie ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts im Bereich der Caritas (AVR).

Die Arbeitsrechtliche Kommission gliedert sich in eine Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen.